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Art. 49 · VOGELSCHUTZ

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 46 · Original-PDF

Verglasungen von Gebäuden, Wintergärten, Veloständern, Brüstungen, Lärmschutzwänden und ähnliches sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Vogelfalle werden.

Bemerkungen:

–vgl. „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der Schweizerische Vogelwarte Sempach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.