Art. 45 · VEREINFACHTES QUARTIERPLANVERFAHREN
BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 7 · Original-PDF
34 § 45.1 Allgemeine Bestimmungen 34 § 45.2 Wohnzonen und Wohn- und Geschäftszonen 35 § 45.3 Gewerbezonen 36 § 45 VEREINFACHTES QUARTIERPLANVERFAHREN § 45.1 Allgemeine Bestimmungen Für Quartierplanungen im vereinfachten Verfahren gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
Abweichungen von der Regelbauweise:
–Höhere Ausnützungsziffer (+8 % relativ)
–Entsprechende Erhöhung der maximalen Wohnungszahl (W1 und W2)
–zusätzliches Vollgeschoss und entsprechende Erhöhung der maximalen Fassadenhöhe bei Realisierung mit Flachdächern
–keine Erhöhung der Grünflächenziffer, um Handlungsspielraum für die Quartierplanung sicherzustellen.
–Keine Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe oder –länge in den Wohnzonen
–Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe in den Gewerbezonen.
Verfahren
a)Quartierplanungen nach vereinfachtem Verfahren sind nur in den Wohnzonen, Wohn- und Geschäftszonen, in den entsprechend gekennzeichneten Zonen mit Quartierplanpflicht sowie in den Gewerbezonen möglich.
b)Die unter § 44 Abs. 2 aufgeführten Kriterien sind zu beachten. Eine hochstehende Bebauungs- und Aussenraumqualität ist sicherzustellen.
c)Die Erschliessung hat gemäss Strassennetzplan zu erfolgen. Auf eine zweckmässige Anbindung der internen Fusswegverbindungen an das Fusswegnetz der Gemeinde ist zu achten. Im Gegensatz zum ordentlichen Quartierplanverfahren kann der Gemeinderat beim vereinfachten Verfahren die Planung beschliessen (keine Gemeindeversammlung notwendig) 34
Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar
Kommentar Reglementstext § 45.2 Wohnzonen und Wohn- und Geschäftszonen
1Die Mindestfläche für Quartierplanareale beträgt 2‘000 m2, die Höchstfläche 6‘000 m2.
2Es gelten folgende Maximalmasse: Zone W1 W2 WG3 WG4
Zu 1): Wird ein zusätzliches Vollgeschossgeschoss mit Flachdach realisiert, ist auf ein Attikageschoss zu verzichten. max. Vollgeschosszahl 11) 21) 31) 41) 4 6 - - max. Wohnungszahl (pro Baukörper) max. Ausnützungsziffer 0.40 0.59 0.84 0.97 min. Grünflächenziffer 0.5 0.5 0.4 0.4 6.22) 7.52) 10.32/3) 13.52) max. (traufseitige) Fassadenhöhe (m) max. Gebäudehöhe (m) 11.2 11.8 14.63) 16.5 max. Gebäudelänge (m) 30 30 40 40 ___________________ 1) zusätzliches Geschoss möglich bei Realisierung mit Flachdach 2) max. +2.2 m bei zusätzlichem Geschoss 3) Bei Gebäuden mit Geschäftsnutzung im Erdgeschoss ist zusätzlich zu 2) eine Erhöhung der Gebäude- und Fassadenhöhe um max. 0.5 m zulässig, sofern dies zu einer architektonisch befriedigenden Lösung führt. Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 35
Kommentar Reglementstext § 45.3 Gewerbezonen
1Die Mindestfläche für Quartierplanareale beträgt 2‘000 m2.
2Es gelten folgende Maximalmasse: Zone G1 G2 G3a G3b min. Grünflächenziffer 0.1 0.1 0.1 0.1 max. Gebäudehöhe (m) 181) 21 242) 27 3) Ein vereinfachter Quartierplan ist auch auf Teilparzellen möglich, sofern ein städtebauliches Konzept für das ganze betroffene Areal vorliegt. 4) Im Rahmen des vereinfachten Quartierplanverfahrens kann von den Vorgaben zur Umgebungsgestaltung sowie zur Parkplatzanordnung abgewichen werden, sofern eine hochstehende Aussenraumqualität sichergestellt wird. ___________________ 1) Zur Erhaltung der Sicht von der Reinacher Heide auf die Gempenhöhe dürfen Gebäudeteile mit einer Gebäudehöhe von mehr als 15 m nicht länger als 30 m (parallel zur Birs gemessen) sein. Insgesamt dürfen sie eine maximale Länge von 30 % der Parzellenlänge (parallel zur Birs gemessen) nicht überschreiten. 2) Zur Erhaltung der Sicht vom Birsufer auf die Gempenhöhe dürfen Gebäudeteile mit einer Gebäudehöhe von mehr als 18 m nicht länger als 50 % der Parzellenlänge (parallel zur Birs gemessen) sein. 36
Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar
Kommentar Reglementstext
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.