Art. 44 · QUARTIERPLANUNGEN
BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 41 · Original-PDF
1Die Aufstellung von Quartierplänen ist grundsätzlich in jeder Bauzone auf dafür geeigneten Arealen möglich. Der Quartierplanperimeter richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Dem Gemeinderat steht bei der Ausarbeitung ein Mitspracherecht zu. Eine Nutzungserhöhung gegenüber der Grundnutzung kann nur gewährt werden, wenn die unter Abs. 2 aufgeführten Kriterien beachtet werden und eine hochstehende Bebauungs- und Aussenraumqualität sichergestellt wird.
f)der Energieversorgung und –nutzung, insbesondeGemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 33
Kommentar Reglementstext
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.