Art. 33 · FASSADENHÖHE
BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 36 · Original-PDF
1Die Fassadenhöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion und der dazugehörigen Fassadenlinie. Allfällige Attikageschosse zählen nicht dazu.
Oberkante der Dachkonstruktion ist bei Flachdächern die Oberkante massive Brüstung. siehe Anhang II Abb. 8 28
Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar
Kommentar Reglementstext
2Bei zusammengebauten Gebäuden und bei Gebäuden, die in der Höhe oder in der Situation gestaffelt sind, wird die Fassadenhöhe für jeden Gebäudeteil bzw. für jedes Gebäude separat ermittelt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.