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Art. 34 · FASSADENFLUCHT
BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 37 · Original-PDF
Die Fassadenflucht ist die Mantelfläche, gebildet aus den lotrechten Geraden durch die äussersten Punkte des Baukörpers über dem massgebenden Terrain: Vorspringende und unbedeutend rückspringende Gebäudeteile werden nicht berücksichtigt.
Folgende Gebäudeteile dürfen gem. § 53 RBV die Fassadenflucht überragen:
–Haupt- und Vordächer bis 1 m,
–offene Balkone, sofern sie weniger als 1/3 der Fassadenlänge ausmachen, bis 1.00 m,
–andere Bauteile bis 0.50 m
siehe Anhang II Abb. 9
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.