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Art. 34 · FASSADENFLUCHT

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 37 · Original-PDF

Die Fassadenflucht ist die Mantelfläche, gebildet aus den lotrechten Geraden durch die äussersten Punkte des Baukörpers über dem massgebenden Terrain: Vorspringende und unbedeutend rückspringende Gebäudeteile werden nicht berücksichtigt.

Folgende Gebäudeteile dürfen gem. § 53 RBV die Fassadenflucht überragen:

–Haupt- und Vordächer bis 1 m,

–offene Balkone, sofern sie weniger als 1/3 der Fassadenlänge ausmachen, bis 1.00 m,

–andere Bauteile bis 0.50 m

siehe Anhang II Abb. 9

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.