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Art. 25 · AUSNÜTZUNGSZIFFER

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 19 · Original-PDF

RBG Zonen mit Quartierplanpflicht

1Zonen mit Quartierplanpflicht umfassen Gebiete, in denen nur aufgrund eines Quartierplans gebaut werden darf.

2Für Zonen mit Quartierplanpflicht können die Zonenvorschriften Bestimmungen über die quartierplanmässige Nutzung und Gestaltung enthalten.

Vorbehalten bleibt § 109 RBG: § 25 AUSNÜTZUNGSZIFFER

1Die Ausnützungsziffer ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Gebäude und der anrechenbaren Grundstücksfläche.

siehe Anhang II Abb. 4a und 4b

Siehe Abbildung 4b

2Zur Bruttogeschossfläche der Hauptbauten (BGFH) werden gerechnet: • Oberirdische Vollgeschossflächen inkl. Umfassungsmauern. (wobei: Dachgeschossboden = Rohboden) • Alle Dachgeschossflächen, unabhängig von deren Nutzung (inkl. Wände, Treppen, Gänge etc.), welche innerhalb des Dachprofils eine Höhe von mindestens 1.50 m von der Oberkante Dachgeschossboden bis zur Unterkante Dachkonstruktion aufweisen. • Untergeschossflächen inkl. zugehörige Trennwände und Umfassungsmauern, Treppen und Zugänge, welche unabhängig von der Nutzung die wohnhygienischen Voraussetzungen erfüllen. • Flächen von unbeheizten Zwischenklimaräumen wie verglaste Balkone, Wintergärten, vorgelagerte Windfänge und dergleichen. • Offene Laubengänge. Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 25

Kommentar Reglementstext

3Zur Bruttogeschossfläche der Hauptbauten (BGFH) werden nicht gerechnet: • Mindestens einseitig offene, gedeckte oder ungedeckte Balkone. • Mindestens einseitig offene, gedeckte Eingangsbereiche und Sitzplätze. • Jene Teilflächen von Aussenwandquerschnitten, welche eine Dicke von 35 Zentimetern überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.