Art. 19 · SCHUTZBEPFLANZUNG
BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 30 · Original-PDF
Die im Zonenplan dargestellte Schutzbepflanzung ist in Verbindung mit Nutzungsänderungen, Neu-, Um- und Anbauten zu realisieren. Für die Bepflanzung sind Baum- und Straucharten gemäss Pflanzenliste der Gemeinde zu verwenden. Die Mindestbreite der Schutzbepflanzung beträgt zwei Meter. Im Bereich von Parkplätzen kann von der Mindestbreite abgewichen werden. Bei der Anordnung der Schutzbepflanzung sind betriebliche wie auch Aspekte der Verkehrssicherheit (z.B. Sichtweiten) zu berücksichtigen.
vgl. Regelung Grünflächenziffer (§ 26) 22
Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar
Kommentar Reglementstext
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.