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Art. 20 · ALLEE / BAUMREIHE

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 31 · Original-PDF

1Die im Zonenplan dargestellten Alleen und Baumreihen sind in Verbindung mit Nutzungsänderungen, Neu-, Um- und Anbauten sowie Neugestaltungen des Strassenraums zu realisieren. Für die Bepflanzung sind Baumarten gemäss Pflanzenliste der Gemeinde zu verwenden.

2Bei Teilen von Baumreihen und Alleen, die nicht auf öffentlichem Grund realisiert werden können, strebt die Gemeinde mit angrenzenden Grundeigentümern Lückenschliessungen durch Pflanzungen auf privatem Grund mittels Vereinbarungen an. Solche Vereinbarungen sind für die privaten Grundeigentümer fakultativ. Pflanzungen auf privatem Grund im Rahmen solcher Vereinbarungen werden von der Gemeinde finanziell und hinsichtlich der Umsetzung unterstützt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.