Art. 4 · Bebauungsziffer (BZ)
BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 8 · Original-PDF
1Bebauungsziffer Die Bebauungsziffer gibt in Prozenten an, wieviel von der massgebenden Parzellenfläche überbaut werden darf. Für die Berechnung gilt der äussere Umriss der Bauten über dem gewachsenen Terrain. Der Miteigentumsanteil eines gemeinsamen Zufahrtsweges (Anmerkungsparzelle) kann für die Berechnung der Bebauungsziffer miteinbezogen werden. § 47 Abs. 1 RBV Die Bebaubarkeit eines Grundstückes wird durch die Bebauungsziffer und das Gebäudeprofil definiert. Innerhalb dieses Profiles ist die Nutzung der Geschosse inkl. Dach- und Sockelgeschosse für Wohnen und Arbeiten frei. Vorbehalten bleiben die Beschränkungen aufgrund der Zonenart sowie der Baupolizeivorschriften der kantonalen Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz.
2Nicht zur überbauten Fläche werden gerechnet:
a)Vorspringende Dächer bis 1.5 m Ausladung.
b)Aussen liegende Keller- und Eingangstreppen, Stützmauern, äussere Lichtschächte und dergleichen.
c)Pergolen (ungedeckt), Sitzplätze.
d)Unbeheizte Windfänge für Hauseingänge bei bestehenden Gebäuden, vor der isolierten Gebäudehülle bis max. 4 m² bei Einfamilienhäusern und direkt von aussen zugänglichen Wohnungen und Maisonettes, bis zu max. 10 m² bei Mehrfamilienhäusern. Zonenreglement Siedlung, Allschwil
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Prinzipskizzen Prinzipskizze Bebauungsziffer (BZ) Bebauungsziffer Zur BZ zählend: Nutzungsfreie Baute gem. § 4 Abs. 2 lit. e Stützmauer Einstellhalle Nicht zur BZ zählend: z.B. Gartenhaus, Garage, nicht zu Wohnzwecken dienende An- und Nebenbauten gem. § 4 Abs. 2 lit. e (EFH/DFH max. 25 m2, MFH max. 5% der Parzellenfläche) unterird. Bauten unter dem gewachsenen Terrain Balkone verglast oder offen bis 12 m2/WE Nutzungsfreie Baute gem. § 4 Abs. 2 lit. e Ausbau von Vollgeschossen für Wohn- bzw. Geschäftsnutzung über bzw. unter nutzungsfreien Bauten gem. § 4 Abs. 3 lit. e zählen zur Bebauungsziffer. Parzellengrenze max. 1.2 m gewachsenes Terrain Prinzipskizze Bauten über bzw. unter nutzungsfreien Bauten / Bauteilen Offener Balkon über nutzungsfreier Baute gem. § 4 Abs. 2 lit. e zählt nicht, verglaste Bauteile über 12 m2 gem. § 4 Abs. 2 lit . f zählen zur Bebauungsziffer. Prinzipskizze unterirdische Einstellhallen im Sinne § 4 Abs. 2k ZR max. 0.5 m Überdeckung mit Substrat mind. 50cm OK Decke Einstellhalle Zonenreglement Siedlung, Allschwil
Prinzipskizze zu Seite 3
e)Bei Ein- und Zweifamilienhäusern pro Parzelle 1-geschossige Nebenbauten Siehe nebenstehende Prinzipskizzen. wie Garagen, Gartenhäuschen, Schuppen, gedeckte Sitzplätze, Unterstände, Kleinbauten gemäss § 92 RBV und dergleichen: Bauten über bzw. unter nutzungsfreien Bauten / Bauteilen: Zur baulichen Nutzung zählende Bauten / Bauteile werden auch dann zur Bebauungsziffer angerechnet, wenn sie über oder unter Bauten bzw. Bauteilen angeordnet werden, welche nicht zur überbauten Fläche zählen. - Grundfläche aller Nebenbauten max. 25 m². Bei Mehrfamilienhäusern pro Parzelle 1-geschossige Nebenbauten wie Garagen, Gartenhäuschen, Schuppen, gedeckte Sitzplätze, Unterstände, Kleinbauten gemäss § 92 RBV und dergleichen: - Grundfläche aller Nebenbauten: max. 5 % der massgebenden Parzellenfläche. Gebäudeprofil der Nebenbauten - Fassadenhöhe max. 3.0 m, gemessen ab höchstem Punkt des gewachsenen Terrains, jedoch max. 5.5 m ab tiefstem Punkt des gewachsenen Terrains. - Gebäudehöhe max. 4.5 m, gemessen ab höchstem Punkt des gewachsenen Terrains. Nebenbauten können auch als Anbauten an Hauptbauten realisiert werden.
f)Offene und verglaste Bauteile (keine Isolierverglasungen) wie Balkone, Veranden, Loggias, etc. vor der isolierten Gebäudehülle bis max. 12 m² pro Wohneinheit. Höhe wird gemessen von Spielfläche bis OK Dachkonstruktion.
g)Überdeckte Spielflächen bei Mehrfamilienhäusern mit einer Grundfläche von max. 5 % der massgebenden Parzellenfläche sowie einer max. Überdeckungshöhe von 3.0 m.
h)Aussenisolationen von bestehenden Gebäuden.
i)Mehrstärken von Gebäudeaussenwänden über 35 cm. Einstellhalle im Parzellengrenzbereich mit maximaler Überragung des gewachsenen Terrains siehe nebenstehende Prinzipskizze.
k)Unterirdische Einstellhallen, welche max. 0.5 m (ab OK rohe Decke) über das gewachsene Terrain (gemessen ab tiefsten Punkt) ragen und mit mind. 50 cm Substrat überdeckt als Grün- und/oder Spielfläche ausgewiesen und genutzt werden. Nicht überdeckte Einstellhallenteile dürfen das gewachsene Terrain nicht überragen.
l)Überdeckte Einstellhallen-Einfahrtsbereiche, die nur geringfügig in Erscheiz.B. Einstellhallen-Einfahrt nur in Frontalansicht einsehbar. nung treten und deren Überdeckung als natürlicher Bestandteil der Aussenraumgestaltung dienen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.