Art. 29 · Wohnzonen (W1, W2, W3)
BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 31 · Original-PDF
Wohnzonen (W 1, W 2, W 3) § 21 Abs. 1 RBG Nicht störende Betriebe sind z.B.
–kleinere Bürobetriebe
–Etagengeschäfte (Architektur-
1Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten sind. Zugelassen sind nicht störende Betriebe, deren Bauweise der Zone angepasst ist. Zugelassen sind namentlich kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr. büros, Advokaturbüros, Versicherungen, Arzt- /Zahnarzt-, Tierarztpraxen, Reisebüro, Coiffeurgeschäfte, Beratungsstellen)
–Wohnheime, Kindertages-
2Zonenspezifische Parameter sind in der Zonentabelle in § 27 dieses Reglementes festgelegt. heime, Kinderkrippen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.