Art. 26 · Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem / Ausnahmen bei Wohnbausanierung best
BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 27 · Original-PDF
Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan / Ausnahmen bei Wohnbausanierung best. Überbauungen
1Der Gemeinderat ist berechtigt, bei Überbauungen nach einheitlichem Plan im Baubewilligungsverfahren Ausnahmen von den für die entsprechende Nutzungszone festgelegten Bauvorschriften zu gestatten, sofern eine hohe Wohnqualität und eine gute Einfügung in die landschaftliche und bauliche Umgebung gewährleistet ist. Es sind die Qualitätskriterien gemäss § 23 Abs. 4 ZR sinngemäss zu beachten und umzusetzen. § 26 RBG
1Zonen für Sport- und Freizeitanlagen umfassen Gebiete, in denen insbesondere private Bauten und Anlagen für Sport und Freizeit errichtet werden dürfen. Insbesondere zulässig sind Sportplätze, Klubhäuser, Garderoben und Versammlungsräume etc.
2Die Bauweise richtet sich nach der Funktion der Anlage. Die für die genannten Zwecke erforderlichen Anlagen sowie die Gestaltung der Freiflächen und der Einfriedungen werden unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen durch die Gemeindebehörden festgelegt. Messweise siehe § 6 Abs. 2
3Maximale Gebäudehöhe Die Gebäudehöhe darf eine max. Höhe von 8.0m nicht überschreiten. ZR (Ermittlung des Gebäudeprofils) 4 Die Bepflanzung hat mit einheimischen standortgerechten Arten im Sinne des ökologischen Ausgleichs zu erfolgen. Für Bodenbefestigungen sind grundsätzlich wasserdurchlässige Materialien bzw. Beläge zu verwenden. Zonenreglement Siedlung, Allschwil
Seite 20
D.8 Nutzungszone mit späterer Nutzungsdefinition
| Zonenkriterien | Zone W 2 | Zone W 3 |
|---|---|---|
| Max. Wohnungszahl pro Baukörper | 5 | frei |
| Max. Bebauungsziffer | max. 25 % | max. 28 % |
| Zulässige Dachform für Hauptbauten | Frei, einheitlich gestaltet |
Tabelle von S. 27 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.