Art. 17 · Reklamen / Antennenanlagen
BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 20 · Original-PDF
1Reklamen Für das Aufstellen und Ändern von Reklameeinrichtungen gilt das ReklameReglement der Gemeinde Allschwil. Reklame-Reglement der Gemeinde Allschwil vom 17. Januar 2007.
2Antennenanlagen Bewilligungen für das Aufstellen und Anbringen von Parabol-Antennenanlagen richtet sich nach den ergänzenden Richtlinien bzw. baurechtlichen Empfehlungen des Gemeinderates. GR-Beschluss Nr. 1295.87 vom 11. November 1987 'Installation von Parabol-Antennen innerhalb des Baugebietes' ⇒ Prinzipskizze nebenstehend Zonenreglement Siedlung, Allschwil
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Prinzipskizzen Prinzipskizze Abgrabungen und Aufschüttungen Abgrabungen und Aufschüttungen Aufschüttung max. 1.5 m max. 1.5 m Abgrabung gewachsenes Terrain gestaltetes Terrain Zonenreglement Siedlung, Allschwil
Prinzipskizze zu Seite 9
C.3 Allgemeine Vorschriften Gestaltung der Umgebung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.