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Art. 1 · Bestandteile, Zweck, Geltungsbereich

BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 7 · Original-PDF

Rechtskräftige Quartierpläne sind im Zonenplan Siedlung ausgewiesen und bilden eigenständige Nutzungsplanungsinstrumente.

1Bestandteile Die Zonenvorschriften Siedlung bestehen aus Für den Dorfkern bestehen rechtskräftige Teilzonenvorschriften "Dorfkern" (RRB Nr. 1484 vom 20. Sept. 2005).

–dem Zonenplan Siedlung

–und dem Zonenreglement Siedlung. Die anzustrebenden Ziele der Siedlungsplanung sind im Bericht "Ziele und räumliches Konzept" Teil Siedlung vom September 2005 festgelegt worden. 2 Zweck Die Zonenvorschriften Siedlung sollen innerhalb des Siedlungsgebietes eine geregelte Überbauung und eine sinnvolle Nutzung des Bodens gewährleisten.

3Geltungsbereich Das Siedlungsgebiet der Gemeinde ist abgegrenzt durch den Perimeter Zonenplan Siedlung, welcher im Zonenplan definiert ist. Es gliedert sich in verschiedene Zonen und legt den Umfang sowie die Nutzung der einzelnen Zonen fest. Ausserhalb des Perimeters Zonenplan Siedlung gelten die Zonenvorschriften Landschaft. Zonenplanübergreifende Bestimmungen ZPS/ZPL haben keine Rechtswirkung bzw. sind zu bereinigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.