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Art. 28 · Wohnzone
BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 35 · Original-PDF
1Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten sind. Zugelassen sind nicht störende Betriebe, deren Bauweise der Zone angepasst ist, namentlich kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr. § 21 Abs. 1 RBG
2Zonenspezifische Bestimmungen sind in der Zonentabelle in § 21 dieses Reglementes festgelegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.