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Art. 29 · Wohn- und Geschäftszonen
BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 35 · Original-PDF
1Wohn- und Geschäftszonen umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betrieben vorbehalten sind. Zugelassen sind namentlich Läden, Büroräumlichkeiten, Dienstleistungsbetriebe, Gaststätten sowie kleinere Handwerksbetriebe mit wenig störenden maschinellen Einrichtungen. § 21 Abs. 2 RBG z.B. Quartierladen, Bürohaus, Versicherung, Dorfbeiz, Modellbauer, Sanitärinstallateur, Maler u.ä.
2Zonenspezifische Bestimmungen sind in der Zonentabelle in § 21 dieses Reglementes festgelegt.
D.4 Gewerbezonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.