Art. 27 · Geschütze Bauten, Schutzklassen und Schonzone
BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 33 · Original-PDF
1Geschütze Bauten Diesen Bauten kommt als Einzelobjekt und als Bestandteil des gewachsenen Dorfbildes ein hoher Stellenwert zu. Sie sind vor Zerfall zu schützen. Bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig. Sind Bauten zu ersetzen, so hat die Rekonstruktion im Sinne des ursprünglichen Originals zu erfolgen. Im Inneren sind bauliche Veränderungen soweit möglich, als dadurch wertvolle Bauteile nicht beeinträchtigt werden oder verloren gehen.
2Schutzklasse A Diese Gebäude stehen unter kantonalem Schutz. Die Gemeinde kann für fachgerechte Restaurationsarbeiten Beiträge leisten. Zonenreglement Siedlung, Aesch
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Kommentar
3Schutzklasse B Diese Gebäude unterstehen dem Schutz durch die Gemeinde, welche an fachgerechte Restaurationsarbeiten Beiträge leisten kann.
4Schonzone In diesem Gebiet gilt vor allem ein Ensemble-Schutz. Um- und Neubauten sollen sich für die sinnvolle Erhaltung des Dorf- und Strassenbildes sorgfällig einordnen.
D.3 Wohn- und Wohn-/Geschäftszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.