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Art. 50

BZO Zürich · S. 40 · Original-PDF

100 1 Das insbesondere im 19. Jahrhundert planmässig parzellierte und bebaute Gebiet ist geprägt durch die durch das Stras­sennetz vorgegebene rasterartige Bebauungsstruktur. Die Gebäude sind vier- bis fünfgeschossig, die Fassaden verputzt oder mit Steinplatten belegt und die Traufen markant ausgebil­ det. Die Erdgeschosse sind in der Regel für publikumsorientierte Nutzungen überhoch ausgebildet. Gebiets­ charakter

2Geschäftshäuser des Historismus und des frühen Jugendstils kennzeichnen das Bahnhofsgeviert mit dem grossen, auf den Bahnhofplatz ausgerichteten Bahnhofportal, die Bahnhofstrasse

96Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018).

97Aufgehoben durch Rechtsmittelentscheid.

98Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018).

99Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 100 Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 40 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100 und das Fraumünsterquartier. Repräsentative Einzelbauten he­ ben sich palastartig aus der sonst vorherrschenden Blockrand­ bebauung hervor.

3Markant ist der s-förmige Verlauf der Uraniastrasse, zum Auf­ takt flankiert von den grossstädtisch konzipierten Amtshäusern und der Sternwarte, weiter begleitet von aufwändig im Jugend­ stil und Art déco geschmückten Fassaden.

4Entlang der Löwen- und Talstrasse prägen teilweise bis zu einen­ Strassenblock lange Gebäude das Strassenbild.

5Im Gebiet des Talackers und um den barocken Pelikanplatz entstand in der Mitte des 20. Jahrhunderts ein modernes Ge­ schäftsviertel mit grossvolumigen Bürobauten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.