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Art. 51
BZO Zürich · S. 41 · Original-PDF
101 Gebäude und Gebäudeteile haben sich im Bereich der mit S bezeichneten Profilangleichungslinie bei Ersatz oder Um bau an der Erdgeschossansetzung, an der Höhe und Ausgestal tung des Erdgeschosses, an der Traufhöhe, an der Gesamthöhe und an der Dachgestaltung der massgebenden Nachbargebäude zu orientieren. Referenz ist der bauliche Bestand der Nachbar gebäude. Zusatzvorschriften Profil angleichung S
c.Enge und Selnau
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.