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Art. 32 · Für die Bestimmung der Gebäudehöhe aufgrund der er

BZO Zürich · S. 34 · Original-PDF

­ laubten Vollgeschosszahl ist mit einer Bruttogeschosshöhe von 3 m und zusätzlich 1,5 m für die Erhebung des Erdgeschosses zu rechnen. Gebäudehöhe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.