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Art. 19 · Mehrwertausgleichsgesetz (MAG)
BZO Zürich · S. 55 · Original-PDF
Erhebung einer Mehrwertabgabe 148 erhoben.
2Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 1200 m2.
3Die Mehrwertabgabe beträgt vierzig Prozent des um Fr. 100 000.– gekürzten Mehrwerts.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.