← BZO Zürich · Inhaltsverzeichnis

Art. 19 · Mehrwertausgleichsgesetz (MAG)

BZO Zürich · S. 55 · Original-PDF

Erhebung einer Mehrwertabgabe 148 erhoben.

2Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 1200 m2.

3Die Mehrwertabgabe beträgt vierzig Prozent des um Fr. 100 000.– gekürzten Mehrwerts.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.