Art. 20
BZO Zürich · S. 19 · Original-PDF
52 1 Es gelten die Grundmasse gemäss Zonenplan und Vorschriften in Art. 24a. Hochschulen Zentrum
2Das Hochschulgebiet ist geprägt von heterogenen, grossvolu migen und qualitätsvollen Krankenhaus- und Hochschul-Bauten. Der grosszügige Spitalpark sowie der Garten der Sternwarte bil den die zentralen öffentlichen Begegnungsräume im Hochschul gebiet. Sie sind als attraktive Grünanlagen gut zugänglich ge staltet und tragen wesentlich zur Qualität des Hochschulgebiets bei.
3Die öffentlichen Strassenräume und die angrenzenden Vor zonen der Hochbauten schaffen Identitäten. Sie verfügen über eine grosse Aufenthalts- und Bewegungsqualität.
4Das Hochschulgebiet verfügt über ein gut ausgebautes, fein maschiges und attraktives Wegnetz und schafft quer und längs zum Hang direkte Verbindungen mit dem angrenzenden Quar tier.
5Charakteristisches Merkmal des Hochschulquartiers sind gros se Solitärbäume entlang der Erschliessungsachsen und in den Parks. Diese tragen insbesondere zur Verbesserung des Stadt klimas bei. Art. 21 1 Es gelten folgende Grundmasse: ETH-Höngger berg Vollgeschosse max. 6 anrechenbare Untergeschosse max. 2 anrechenbares Dachgeschoss max. 1 Grundgrenzabstand min. 3,5 m Baumassenzifef r max. 4,3 m3/m2
2Gebäude- und Gebäudeteile (ausgenommen Kamine, Trep pen- und Liftaufbauten) dürfen die Kote von 544,5 m ü. M. nicht überragen.
51Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018).
52Fassung gem. GRB vom 5. Juni 2019; Inkraftsetzung 17. Februar 2020 (STRB Nr. 1039/2019). 19 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.