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Art. 36 · Schützenswerte Naturobjekte

BZO Zonenreglement Grenchen · S. 19 · Original-PDF

1Die im Gesamtplan und Bauklassenplan bezeichneten Naturobjekte gelten als schützenswert. Schützenswerte Naturobjekte

2Schützenswerte Naturobjekte sind wenn möglich zu erhalten (programmatischer Inhalt). Sie sollen nur aus zwingenden Gründen (Krankheit, Alter, Gefährdung) entfernt werden und es soll wenn möglich an gleicher Stelle eine artgleiche Ersatzpflanzung erfolgen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.