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Art. 13 · Wohnzone

BZO Zonenreglement Grenchen · S. 9 · Original-PDF

Wohnzone

1In der Wohnzone sind Wohnbauten, nichtstörende Gewerbeund Dienstleistungsbetriebe (inkl. Quartiergaststätten) zulässig. Die Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung darf maximal betragen:

–Bauklasse 2 und 2 Hang bis 60% der Bruttogeschossfläche

–Bauklasse 3 und 3 Hang bis 50% der Bruttogeschossfläche

–Bauklasse 4 und höher bis 40% der Bruttogeschossfläche

2Die Wohnnutzung muss vor oder zusammen mit der Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung realisiert werden.

3Warenlager, die nicht unmittelbar zu einem Betrieb gehören, sind nicht zulässig.

4Verkaufsnutzungen mit mehr als 800m2 Verkaufs- und Lagerfläche sind nicht zulässig. Sie sind auch mit einem Gestaltungsplan ausgeschlossen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.