Art. 14 · Arbeitszone 1
BZO Zonenreglement Grenchen · S. 9 · Original-PDF
Arbeitszone 1
1In der Arbeitszone 1 sind mässig störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie Wohnungen zugelassen. Der Wohnanteil (Bruttogeschossfläche) darf max. 50 Prozent betragen.
–9 -
2Warenlager, die nicht unmittelbar zu einem Betrieb gehören, sind nicht zulässig.
3Die Baubehörde kann bei Gebäuden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen baurechtlichen Grundordnung bestehen, Ausnahmen bewilligen, soweit dies für eine zweckmässige Nutzung des Gebäudes erforderlich ist und die Auswirkungen den Zielsetzungen der Stadtentwicklung nicht widersprechen.
4Verkaufsnutzungen mit mehr als 600m2 Verkaufsfläche bedürfen eines Gestaltungsplanes. Sie sind nur in verkehrsmässig sehr gut erschlossenen Gebieten sowie bei Umnutzungen von bestehenden, verkehrsmässig sehr gut erschlossenen Gebäuden zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.