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Art. 12 · Zentrumszone

BZO Zonenreglement Grenchen · S. 9 · Original-PDF

Zentrumszone

1In der Zentrumszone sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie nicht störende Gewerbe-, Dienstleistungsund Industriebetriebe zulässig.

2Warenlager, die nicht unmittelbar zu einem Betrieb gehören, sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.