Art. 8 · Gestaltung
BZO Zonenreglement Bellach · S. 7 · Original-PDF
1Allgemein Über das gesamte Gemeindegebiet ist quartierweise eine architektonische Einheitlichkeit anzustreben. Dabei haben sich die Bauten gut in das Siedlungsgebiet (Quartierbild) einzugliedern, insbesondere bezüglich ihrer Bauweise (Volumen und Typologie), der Dachform, Dach- und Fassadenmaterialien und Farbgebung.
2Dachgestaltung und -form Die Dachform bei Neu- und Ersatzneubauten (insbesondere Firstrichtung, Ziegelmaterialien) hat sich an den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten zu orientieren. Flachdächer sind im Ortsbildschutzperimeter nicht zulässig.
3Dachbegrünung Flachdächer sind vollständig extensiv zu begrünen. Ausgenommen sind der Terrassennutzung dienende Dächer, Vordächer sowie Dächer von Nebenbauten wie Carport und Sitzplätzen.
4Solaranlagen Solaranlagen auf Flachdächern sind in Kombination mit der flächendeckenden Extensivbegrünung vorzusehen. Ausnahme: in das Flachdach integrierte Photovoltaik-Elemente.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.