← BZO Bellach · Inhaltsverzeichnis
Art. 5 · Vertragliche Bauverpflichtungen
BZO Zonenreglement Bellach · S. 6 · Original-PDF
Für alle unbebaute Bauparzellen, welche zum Zeitpunkt der regierungsrätlichen Genehmigung der Ortsplanung über keine unterzeichnete vertragliche Bauverpflichtung verfügen, ist eine Bauverpflichtung einzufordern und im Grundbuch anzumerken, sobald die entsprechende kantonale Gesetzgebung in Kraft ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.