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Art. 31 · Spezialzone für „Hunde- und Kleintierbetreuung“

BZO Zonenreglement Bellach · S. 17 · Original-PDF

SHK

1Zweck Die Spezialzone für „Hunde- und Kleintierbetreuung» dient dem Hundesport, der Hundezucht, dem Verkauf von Hundesportartikeln sowie der Nutzung als Hundesalon und Tierheim.

2Nutzung Neben den Bauten und Anlagen für die Hunde- und Kleintierbetreuung sind in der Spezialzone auch Wohnbauten zulässig.

3Baumasse und Gestaltung Im Grundsatz gelten die Bauvorschriften der Wohnzone, 3-geschossig (vgl. § 56 dieses Reglements). Die maximale Fassadenhöhe beträgt 10.0 m. Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich typologisch (bezüglich Proportionen, Bauart, Dachform, Materialien und farblicher Gestaltung) in die Umgebung einzupassen. Neubauten müssen sich bezüglich Volumen, Farbe und Dachform gut in die bestehende Bebauung einfügen. Flachdächer, Tonnendächer und Attikageschosse sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.