Art. 30 · Spezialzone „Back- und Pulverhaus»
BZO Zonenreglement Bellach · S. 17 · Original-PDF
SBP
1Zweck Die Spezialzone „Back- und Pulverhaus“ bezweckt den Schutz des alten Back- bzw. Pulverhauses in der Struktur und Bausubstanz. Der Schutz erstreckt sich auch auf die Aussen- und Grünräume, soweit dies für die Erhaltung des architektonischen und geschichtlichen Zusammenhangs erforderlich ist. Um-, Erweiterungs- und Nebenbauten sind in 1- bzw. 2-geschossiger Bauweise zulässig, wenn sie den Schutzcharakter von Gebäude und der Aussen- und Grünräume berücksichtigen. Entsprechende Baugesuche sind der kantonalen Denkmalpflege zur Zustimmung zu unterbreiten.
2Nutzung und Baumasse Die Lage und notwendige Anzahl Parkplätze wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Die Parkplätze sind mit wasserdurchlässigem Material zu gestalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.