Art. 21 · Spezialzone „Terrassensiedlung“
BZO Zonenreglement Bellach · S. 13 · Original-PDF
STs
1Zweck Zone für verdichtete, qualitativ hochstehende Terrassensiedlungen.
2Nutzung In der Spezialzone für «Terrassensiedlungen» sind ausschliesslich Terrassenwohnungen zugelassen. Nicht störende Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (z.B. Büro, Arztpraxen, Friseurbetriebe, Ateliers, etc.) sowie Wohne im Alter sind gestattet.
3Baumasse Vgl. § 57 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. Die maximal zulässige Fassadenhöhe von 7.5 m ab massgebendem Terrain ist in jedem Punkt einzuhalten. Ausgenommen sind Aufbauten von maximal 1.0 m für technische Einrichtungen wie Liftzüge.
4Gestaltung Es sind nur Flachdächer zulässig. Es gelten die Bestimmungen gemäss § 8 dieses Reglements. Verglasungen der Terrassen und Wintergärten sind zulässig. Die Überdachung der Terrassen (OK Dachkonstruktion) darf die Brüstungshöhe der oberliegenden Terrasse nicht erreichen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.