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Art. 13 · Parkierung
BZO Zonenreglement Bellach · S. 8 · Original-PDF
1Abstellplätze für Motorfahrzeuge Die Parkierung bei Mehrfamilienhäusern, bei Überbauungen ab acht Wohneinheiten sowie in der reinen Gewerbe- und Industriezone (RG, I) hat in Einstellhallen zu erfolgen (mit Ausnahme oberirdischer Besucher- und Kurzzeitparkplätze).
2Veloabstellplätze Bei Bauten und Anlagen mit Publikumsverkehr sind ausreichend Veloabstellplätze vorzusehen.
3 https://www.admin.ch/ch/d/sr/c700_1.html RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
8/33 Einwohnergemeinde Bellach
Zonenreglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.