Art. 14 · Lärmempfindlichkeit und Lärmnachweis
BZO Zonenreglement Bellach · S. 9 · Original-PDF
In Nutzungszonen gelten nach Art. 43 Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.414) folgende Lärm-Empfindlichkeitsstufen ES:
1Lärm-Empfindlichkeitsstufen ES - ES I in Zonen mit einem erhöhten Lärmschutzbedürfnis, namentlich in Erholungszonen - ES II in Zonen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen sind, namentlich in Wohnzonen sowie Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen - ES III in Zonen, in denen mässig störende Betriebe zugelassen sind, namentlich in Wohn- und Gewerbezonen (Mischzonen) sowie Landwirtschaftszonen - ES IV in Zonen, in denen stark störende Betriebe zugelassen sind, namentlich in Industriezonen Teilen von Nutzungszonen der Empfindlichkeitsstufe I oder II kann die nächst höhere Stufe zugeordnet werden, wenn sie mit Lärm vorbelastet sind.
2Darstellung Die Lärmempfindlichkeiten nach Art. 43 LSV sind im Bauzonen- und Gesamtplan verbindlich festgelegt und dargestellt.
3Lärmnachweis / Lärmgutachten Für Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten ist im Rahmen des Baugesuch- bzw. Gestaltungsplanverfahrens ein Lärmnachweis zwingend notwendig. Die Baubehörde verlangt insbesondere dann ein Lärmgutachten, wenn gemäss Lärmbelastungskataster die Immissionsgrenzwerte überschritten oder Überschreitungen vermutet werden. Für Bauvorhaben, welche massgebende Aussenlärmemissionen verursachen (z.B. bei Anlagen der Industrie, des Gewerbes und der Landwirtschaft, bei Parkhäusern sowie bei grösseren Parkplätzen, bei Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen), kann die Baubehörde ebenfalls ein Lärmgutachten verlangen.
4 https://www.admin.ch/ch/d/sr/c814_41.html RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
9/33 Einwohnergemeinde Bellach
Zonenreglement III. ZONENVORSCHRIFTEN 1. Unterteilung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.