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Art. 8 · Bäume und Sträucher entlang öffentliche Strassen
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 3 · Original-PDF
Bäume und Sträucher, deren Äste über die Grenze von Gemeindestrassen hinausreichen, sind vom Eigentümer bis auf die Höhe 4.20 m zurückzuschneiden. Über Trottoirs und Fusswegen hat die lichte Höhe immer mindestens 2.50 m zu betragen.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.