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Art. 6 · Gebühren und Erschliessungsbeiträge

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 3 · Original-PDF

1 Die Baubehörde erhebt für die Behandlung der Baugesuche und die Überwachung der Bauten

Gebühren, die der Gemeinderat festlegt.

2 Die Baukommission kann Kostenvorschüsse verlangen und die Aufnahme ihrer Arbeit von deren

Bezahlung abhängig machen.

3 Die Grundeigentümerbeiträge und –gebühren für die Erschliessungswerke wie Strassen, Kanali-

sation, Wasserversorgung, Elektrizitätsversorgung und Gemeinschaftsantenne sind in separaten

Reglementen geregelt.

III. Bauvorschriften

1. Verkehr

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.