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Art. 38 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 16 · Original-PDF

öBA

1Zweck Sicherung der für öffentliche Bauten und Anlagen benötigten Flächen.

2Nutzung Es sind öffentliche Bauten mit ein, zwei oder drei Geschossen zulässig.

3Baumasse Grünflächenziffer min. 20%

Geschosszahl 1 - 3 G

Gebäudehöhe max. 10.50 m

4Besondere Bestimmungen Das der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeteilte Areal ist der

Abtretungspflicht gemäss § 34 Abs. 3 PBG unterstellt.

5Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-

net).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.