Art. 33 · Gewerbezone Ga
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 13 · Original-PDF
1Zweck Gewerbezone mit Wohnnutzung
2Nutzung a In der Gewerbezone Ga sind mässig störende Gewerbe- und Dienstlei-
stungsbetriebe sowie Wohnbauten zulässig. Eine reine Wohnnutzung ist
nicht zugelassen.
b Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lager- und Umschlags-
funktion. Läden mit mehr als 500 m2 Fläche und Lebensmittelverteiler
erfordern einen Gestaltungsplan.
3Bauweise Offene Bauweise
4Baumasse C Ausnützungsziffer für Anteil Wohnnutzung max. 0.30
Grünflächenziffer min. 20 %
–Baumäquivalent pro Baum 30 m2
Gebäudehöhe, resp. Firsthöhe normal max. 10.00 m
reduziert max. 7.50 m
(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten).
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b Die reduzierte Gebäudehöhe gemäss lit.a gilt in den im Bauzonenplan
speziell bezeichneten Gebieten.
c In Hanglage kann mit Zustimmung der Baubehörde zudem die Gebäu-
dehöhe talseitig um höchstens 2.50 m überschritten werden. Weitere
Abweichungen von diesen Vorschriften sind nur im Rahmen des Ge-
staltungsplanverfahrens möglich.
5Umgebung Auf das Orts- und Landschaftsbild ist gebührend Rücksicht zu nehmen.
Um eine gute Aussenraumqualität insbesondere im Bereich von Wohn-
nutzungen zu erreichen, sind die unüberbauten Flächen naturnah zu ge-
stalten. Insbesondere ist eine starke Durchgrünung mit regionstypischen,
standortheimischen Bäumen und Pflanzen anzustreben. Die Baubehör-
de kann die Art und die Anordnung der Bepflanzung vorschreiben.
6Besondere Bestimmungen Ein allfälliger Wohnanteil ist so anzuordnen, dass keine Beeinträchtigung durch
die Gewerbenutzung entsteht.
7Gewerbezone Hohberg In der Gewerbezone Hohberg sind im Bereich A, Um-, An- und Ausbauten
der bestehenden Gebäude zulässig. Für einen Gebäudeabbruch
bzw. Neubauten ist ein Gestaltungsplan notwendig.
Im Bereich B sind lediglich Anlagen (keine Hochbauten) zugelassen.
8Empfindlichkeitsstufe ES III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.