Art. 32 · Kernzone Zentrum K Zentrum
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 13 · Original-PDF
1Zweck Zentrumbereich für Arbeiten, Wohnen, Einkaufen.
2Nutzung a Es sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie nicht-
störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe mit zwei und drei Ge-
schossen zulässig. Im Erdgeschoss sind vorwiegend Geschäftsräume
zu erstellen.
3Bauweisen Offene Bauweise
4Baumasse Ausnützungsziffer für Wohnungen und Dienstleistungsbetriebe 0.60
für Geschäftsräume im Erdgeschoss zusätzlich 0.30
Grünflächenziffer
min. 25%
–Baumäquivalent pro Baum 30 m2
Geschosszahl
max. 3 G
Gebäudehöhe
max. 10.50 m
Gebäudelänge
max. 40 m
5Ausnahmen Die Baubehörde kann für Kleinbauten, An-, Um- und Aufbauten, unter
Einhaltung der jeweiligen Zonenbestimmungen, auf die Gestaltungs-
planpflicht verzichten. Für Neubauten ist der Gestaltungsplan in jedem
Fall obligatorisch.
6Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-
net).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.