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Art. 23 · Besondere Bauvorschriften
BZO Uitikon · S. 16 · Original-PDF
1 Die Ausnützungsziffern erhöhen sich um 1⁄10 gegenüber der entsprechenden Grundordnung. Besondere Bauvorschriften 2 Die Vollgeschosszahlen dürfen in der Zone WG2 und in den speziell bezeichneten Gebieten der Zone W2 um ein Geschoss erhöht werden. Bei Gebäuden mit einem zusätz lichen Vollgeschoss sind jedoch keine anrechenbaren Untergeschosse zugelassen. Die Erscheinung des Untergeschosses richtet sich nach § 293 PBG. Die Grenzabstände erhöhen sich gemäss § 260 PBG.
b)Aussichtsschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.