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Art. 7 · Erscheinung der Bauten

BZO Schlieren · S. 3 · Original-PDF

Einpassung Neu-, Umbauten und Aussenrenovationen haben sich in kubischer Gestaltung, Fassade, Fenster, Material und Farbe dem bestehenden Ortsbild anzupassen. Aussenrenovationen Aussenrenovationen sind bezüglich Farbgebung bewilligungspflichtig (Anzeigeverfahren).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.