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Art. 28 · Fahrräder, Mofas und Kinderwagen

BZO Schlieren · S. 11 · Original-PDF

Wo mit dem regelmässigen Abstellen von zahlreichen Fahrrädern und Mofas zu rechnen ist, wie z.B. bei Gewerbe- und Dienstleistungsgebäuden, Schulhäusern, Sportanlagen und dergleichen, sind dafür besondere, gedeckte und gut zugängliche Parkmöglichkeiten in genügender Zahl zu schaffen. Bei Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse und gut zugängliche Abstellräume für Fahrräder, Mofas und Kinderwagen bereitzustellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.