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Art. 29 · Spiel- und Ruheflächen, Gärten
BZO Schlieren · S. 11 · Original-PDF
Bemessung Bei Mehrfamilienhäusern müssen Kinderspielflächen, Freizeitanlagen oder Pflanzgärten angelegt werden. Sie sind in die Umgebungsgestaltung gut zu integrieren und müssen an gut besonnten Lagen und abseits vom Verkehr angelegt werden. Die Gesamtfläche muss mindestens 20% der zu Wohnzwecken genutzten Geschossfläche betragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.