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Art. 62 · Spiel- und Ruheflächen
BZO Oberengstringen · S. 19 · Original-PDF
1Beim Bau von sechs oder mehr Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und beim Bau verdichteter Einfamilienhaussiedlungen mit sechs oder mehr Einheiten müssen Spiel- und Ruheflächen für verschiedene Alters- und Nutzergruppen mind. 15 % der massgeblichen Geschossfläche umfassen.
2Es sind verkehrssichere, gut besonnte Freiflächen als Spiel- und Ruheflächen von hoher Aufenthaltsqualität zu gestalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.