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Art. 61 · Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge und Kinderwagen
BZO Oberengstringen · S. 19 · Original-PDF
1Bei Mehrfamilienhäusern sind für Kinderwagen und Zweiradfahrzeuge genügend grosse Einstellräume bereitzustellen. Diese sind in der Regel in der Nähe des Hauseinganges anzuordnen.
2Bei gewerblich genutzten Gebäuden mit Publikumsverkehr sind an geeigneten Standorten genügend grosse, überdeckte Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.