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Art. 60 · Oberirdische Parkplätze und Vorplätze

BZO Oberengstringen · S. 18 · Original-PDF

1Oberirdische Parkplätze sind grundsätzlich wasserdurchlässig zu gestalten oder über die Schulter zu entwässern, ausser der Grundwasserschutz verlange andere Lösungen.

2Garagenvorplätze dürfen, sofern sie nicht als Zufahrt für Dritt- oder Sammelgaragen oder als Wendeplätze dienen, als Abstellplätze angerechnet werden. 15/20

Abstellplätze für NutzungsartBedarf für Bewohner und BeschäftigteZusätzlicher Bedarf für Besucher und Kunden
Wohnbauten Einfamilienhäuser Übrige Wohnbauten2 PP/EFH 1 PP/Wohnung; für Whg. über 80 m²: 1 PP/80 m² mGF1 PP/4 Whg.
Verkaufsgeschäfte Lebensmittel Nicht-Lebensmittel1 PP/100 m² mGF 1 PP/100 m² mGF1 PP/30 m² mGF (1) 1 PP/60 m² mGF
Gastbetriebe Restaurant, Café1 PP/40 Sitzplätze1 PP/6 Sitzplätze
Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie publikumsintensiv (2) publikumsorientiert (3) nicht publikumsorientiert (4) Industrielle Fabrikation1 PP/60 m² mGF, jedoch min. 0.5 PP/Arbeitsplatz 1 PP/150 m² mGF, jedoch min. 0.5 PP/Arbeitsplatz1 PP/50 m² mGF 1 PP/100 m² mGF 1 PP/300 m² mGF wird vom Gemeinderat bestimmt (5)
SpezialnutzungenDer Mindestbedarf für Spezialnutzungen (Schulen, Saalbauten, Alters- und Pflegeheime, Alterssied- lungen, Sportanlagen) wird vom Gemeinderat auf- grund der geltenden VSS-Norm (SN 640 601a) be- stimmt.

Tabelle von S. 18 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.