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Art. 59 · Abstellplätze

BZO Oberengstringen · S. 17 · Original-PDF

1Die folgenden Bedarfswerte gelten bei der Berechnung der Abstellplatzzahl für Motorfahrzeuge als Mindestbedarf. Dieser kann vom Gemeinderat in Gebieten mit öVGüteklasse C bei nachgewiesenem reduziertem Bedarf, bei Mehrfachnutzung oder bei Vorliegen eines Mobilitätskonzeptes auf folgende Werte reduziert werden: • für Bewohner 70 % des Mindestbedarfs, jedoch mindestens 1 PP/Whg., • für Beschäftigte 45 % des Mindestbedarfs, • für Besucher und Kunden 50 % des Mindestbedarfs. Dabei werden Bruchteile von 0.5 und mehr aufgerundet. Der Gemeinderat kann eine weitere Reduktion der Pflichtparkplätze oder eine Aufhebung der Erstellungspflicht nur gewähren, wenn ein Mobilitäts- und Bewirtschaftungskonzept inkl. Controlling vorliegt, das verbindlich verankert wird. 14/20 Massgebend für die Berechnung nach Flächen ist die massgebliche Geschossfläche pro Gebäude bzw. pro Überbauung (mGF = alle dem Wohnen und Arbeiten dienenden Räume inkl. Erschliessung, Sanitärräumen und Trennwänden, exkl. Aussenwänden). Abstellplätze für Nutzungsart Bedarf für Bewohner und Beschäftigte Zusätzlicher Bedarf für Besucher und Kunden Wohnbauten Einfamilienhäuser Übrige Wohnbauten 2 PP/EFH

1PP/Wohnung; für Whg. über 80 m²:

1PP/80 m² mGF 1 PP/4 Whg. Verkaufsgeschäfte Lebensmittel Nicht-Lebensmittel 1 PP/100 m² mGF

1PP/100 m² mGF 1 PP/30 m² mGF (1)

1PP/60 m² mGF Gastbetriebe Restaurant, Café 1 PP/40 Sitzplätze 1 PP/6 Sitzplätze Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie publikumsintensiv (2) publikumsorientiert (3) nicht publikumsorientiert (4) Industrielle Fabrikation 1 PP/60 m² mGF, jedoch min. 0.5 PP/Arbeitsplatz

1PP/150 m² mGF, jedoch min. 0.5 PP/Arbeitsplatz 1 PP/50 m² mGF

1PP/100 m² mGF

1PP/300 m² mGF wird vom Gemeinderat bestimmt (5) Spezialnutzungen Der Mindestbedarf für Spezialnutzungen (Schulen, Saalbauten, Alters- und Pflegeheime, Alterssiedlungen, Sportanlagen) wird vom Gemeinderat aufgrund der geltenden VSS-Norm (SN 640 601a) bestimmt. mGF = massgebliche Geschossfläche (1) Güterumschlag separat (2)

z.B. Schalterbetriebe (Post, Bank) (3)

z.B. Praxen, Coiffeur, Reisebüro (4)

z.B. reine Verwaltungsbüroflächen (5) auf Grund VSS-Norm (SN 640 601a)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.