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Art. 53 · Strassenabstand

BZO Oberengstringen · S. 16 · Original-PDF

1Für oberirdische Gebäude gelten bei fehlenden Baulinien die Abstandsbestimmungen im Planungs- und Baugesetz. In der WStalden gilt generell ein Strassen- bzw. Wegabstand von 3.5 m.

2In der Kernzone kann der Strassenabstand vorbehältlich der Verkehrssicherheit und dem Gewässerabstand bis auf 2 m reduziert werden.

3Für unterirdische Gebäude oder Gebäudeteile gilt bei fehlenden Baulinien ein Strassen- bzw. Wegabstand von 3.5 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.