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Art. 46 · Anordnung
BZO Oberengstringen · S. 14 · Original-PDF
1Zur Sicherung der Aussichtspunkte sind die in den Ergänzungsplänen angeordneten Bauhöhenbeschränkungen zu beachten.
2Bestehende Bäume, Sträucher und Hecken sind regelmässig zu schneiden.
3Die Anpflanzung einzelner Bäume, welche die angegebenen Höhenbeschränkungen überschreiten, können zugelassen werden, wenn die Aussicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird. 11/20 5 Ergänzende Bauvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.