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Art. 47 · Grosser und kleiner Grenzabstand

BZO Oberengstringen · S. 15 · Original-PDF

1Der grosse Grenzabstand gilt vor der Hauptwohnseite, in der Regel vor der längeren, am meisten nach Süden gerichteten Gebäudeseite. In Zweifelsfällen bestimmt die Baubehörde die für den grossen Grenzabstand massgebliche Gebäudeseite.

2Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten. Art. 48 …2

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.