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Art. 23 · Grünraum
BZO Oberengstringen · S. 9 · Original-PDF
1Die Vorgärten sind zu erhalten und von Bauten und Anlagen freizuhalten.
2Der Grünraum zwischen den beiden Häuserzeilen Hauptgebäude und Kleinbauten gemäss Art. 22 ist als solcher für Spiel-, Ruhe- und Gartenanlagen zu erhalten. Das Anordnen insbesondere von Abstellplätzen in diesem Bereich ist unzulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.