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Art. 22 · Kleinbauten
BZO Oberengstringen · S. 9 · Original-PDF
1Die Erstellung freistehender Kleinbauten ist nur innerhalb der Fluchten der bestehenden Kleinbauten entlang der östlichen Grundstücksgrenze und bis max. 5 % der anrechenbaren Grundstücksfläche gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.